Dr. Benedikt Mick
Partner und Fachanwalt für Strafrecht
Zert. Berater für Steuerstrafrecht (FUH)
Expertise
Persönlich
Mit Überzeugung
Spezialisiert
Experte
Engagiert
Kommunikativ
Teamplayer

Laura Leweke
Kontakt
Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg












