Dr. Frédéric Schneider
Partner und Fachanwalt für Strafrecht
Zert. Berater für Steuerstrafrecht (FUH)

Expertise
Dr. Schneider berät und verteidigt verstärkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, auch mit internationalen Bezügen
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Persönlich
Dr. Frédéric Schneider ist Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte.
Seine anwaltliche Laufbahn begann er 2014 in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP, bevor er von 2019 bis 2023 als Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte tätig war. Diese langjährige Erfahrung in renommierten Kanzleien prägt seine heutige Tätigkeit.
Über seine anwaltliche Arbeit hinaus engagiert sich Dr. Schneider in der akademischen Ausbildung und für die Stärkung des Rechtsstandorts. Seit 2016 ist er als Lehrbeauftragter an der renommierten Bucerius Law School sowie an der Akademie der Polizei Hamburg tätig. Zudem bringt er seine Expertise seit 2021 als Mitglied im Vorstand des Rechtsstandort Hamburg e.V. ein.
Den Grundstein für seine juristische und wissenschaftliche Expertise legte er während seines Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (2004 – 2009) und der Osgoode Hall Law School in Toronto, Kanada. Im Anschluss an sein Referendariat in Hamburg und Niedersachsen (2012 – 2014) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau an der Bucerius Law School tätig. 2015 schloss er dort seine Promotion mit der Dissertation zum Thema „Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“ ab.
Mit Überzeugung
Wer einen Strafverteidiger konsultiert, tut dies, weil er sich in einer herausfordernden, zumeist belastenden und häufig auch potentiell lebensverändernden Situation befindet. Er erwartet, auf einen Beistand zu treffen, der neben umfassender Expertise im Strafrecht auch über die notwendige Schlagfertigkeit sowie Beharrlichkeit verfügt, um seine Rechte zu wahren und seine Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Strafverteidigung ist herausfordernd: Sie verlangt nach umfassender Kenntnis oft komplexer Sachverhalte und rationaler Analyse von Situationen und Handlungsoptionen. Erforderlich sind ein kühler Kopf in hitzigen Situationen, sowie überdies die Fähigkeit zu einerseits konsensualer oder andererseits streitiger Verhandlung.
Auf Basis eines gemeinsam entwickelten Ziels erarbeite ich eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängiger Interessenvertreter unnachgiebig für meine Mandanten umsetze.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist dabei das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Die Beratung in diesen Bereichen erfordert neben breitem Wissen im allgemeinen Strafrecht, überdies Kenntnisse einer Vielzahl vorgelagerter Rechtsgebiete und Verständnis ökonomischer Prozesse.
Auch die beste Strafverteidigung nützt indes nichts, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen neben dem Strafverfahren für den Mandanten ruinös sind. Daher ist von besonderer Bedeutung, berufliche Konsequenzen publikumswirksamer Verfahren und möglicher Sanktionen frühzeitig im Blick zu haben. Nur wer bereits im Ermittlungsverfahren intensiv sowie ergebnisorientiert verteidigt, hat die Chance, Vorverurteilungen durch öffentliche Hauptverhandlungen zu vermeiden.
Meine Passion für das Strafrecht und meine Überzeugung als Verteidiger drücken sich schließlich in meinen diversen Veröffentlichungen, Vorträgen und Lehrtätigkeiten aus.
Spezialisiert
Experte
Veröffentlichungen
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Urteilsanmerkungen
- Zu den Voraussetzungen der Annahme pflichtwidrigen Verhaltens bei der Vornahme von Finanzderivatgeschäften durch Kommunen; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 19.09.2018 – 1 StR 194/18, in: NZWiSt 2019, 230
- Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266 a StGB bei Übergang der Geschäftsleitung; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 16.01.2019 – 5 StR 249/18, in: NZWiSt 2019, 320
- Untreuevorwurf gegen Rechtsanwälte – „Missmanagement“ von Fremdgeldern; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – 2 StR 588/18, in: NZWiSt 2020, 412
Rezensionen
- Rezension: Quedenfeld/Füllsack et al. – Verteidigung in Steuerstrafsachen, in: WiJ 1/2018, 57 ff.
- Rezension: Korruption und Strafrecht (Kuhlen/Kudlich/Gómez Martin/ Ortiz de Urbina Gimeno [Hrsg.]), in: WiJ 4/2019, 215 ff.
Vorträge 2015
- 30. Oktober 2015, Hamburg:
Korruptionsprävention im Mittelstand
Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
(BCM Coaching Day) - 19. November 2015, Nürnberg:
Maßnahmenplan für die interne Aufklärung von Compliance-Verstößen
(BCM Coaching Day) - 22. November 2015, Lüneburg:
Kann ein Belegarzt überhaupt bestechlich sein?
Anmerkungen zur Korruption im Belegarztwesen
(19. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte) - 14. Dezember 2015, Dortmund:
Korruptionsprävention im Mittelstand
Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
(BCM Coaching Day)
Vorträge 2016
- 25. Februar 2016, Hamburg:
„Victory“ – 10 Jahre Mannesmann
(Bucerius Alumni e.V.) - 1. März 2016, Hamburg:
Der VW-Skandal aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
(Bucerius Law School) - 16. März 2016, München:
Korruptionsrisiken im Gesundheitssektor
(Landesinnung für Orthopädietechnik Bayern) - 6. April 2016, Hamburg:
Antikorruptionsgesetz: Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit
zwischen (Zahn-)Ärzten, Industrie und Krankenhäusern
(Hartmannbund Hamburg und Deutsche Bank) - 27. April 2016, Kiel und 25. Mai 2016, Bad Segeberg:
Antikorruptionsgesetz: Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pharma und Krankenhäusern
(Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein und Deutsche Bank) - 12. Mai 2016, Hamburg:
Der neue § 299a StGB – Drahtseilakt zwischen gewünschter Kooperation und strafbarer Korruption im Gesundheitswesen - 19. September 2016, Mainz:
Strafrechtliche Risiken des Klinikgeschäftsführers
(Management Forum Starnberg GmbH) - 6. Oktober 2016, Frankfurt am Main:
Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
(BCM Coaching Day) - 27. November 2016, Lüneburg:
Wenn der Staatsanwalt kommt: Verhaltensregeln im Umgang mit der Justiz
(20. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte) - 29. November und 14. Dezember 2016, Hamburg:
Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
(BCM Coaching Day)
Vorträge 2017
- 7. März 2017, Hamburg:
Praktisches und Skurriles aus dem Wirtschaftsstrafrecht
(Anglo German Club Hamburg) - 10. Oktober 2017, Berlin:
Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
(BCM Coaching Day)
Vorträge 2018
- 25. Oktober 2018, Hamburg:
Durchsuchungen – Unternehmen im Fadenkreuz von Ermittlungsbehörden
(BCM Coaching Day) - 5. Dezember 2018, Hamburg:
Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts
(Bucerius Alumni e.V.)
Vorträge 2019
- 22. Juni 2019, Hamburg:
Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
Workshop: Strafrecht und Digitalisierung in Wissenschaft und Praxis
(Universität Hamburg) - Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder:
Vorlesung zum Medizinstrafrecht
(Europa-Universität Viadrina)
Engagiert
Kommunikativ
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)
Teamplayer

Laura Leweke
Kontakt
Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg












