Dr. Frédéric Schneider

Partner und Fachanwalt für Strafrecht

Zert. Berater für Steuerstrafrecht (FUH)

Profilbild von Dr. Frédéric Schneider, Rechtsanwalt und Partner bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

  • Beispieltext: Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht sowie der präventiven Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
  • Beispieltext: Umfassende Verteidigungs- und Beratungstätigkeit für Unternehmen, Führungskräfte und Ärzte — von frühen Ermittlungsverfahren bis hin zur strategischen Prozessführung.
  • Beispieltext: Promotion (Dissertation zur Organ- und Vertreterhaftung im Strafrecht), langjährige wissenschaftliche Mitarbeit und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie Universität Hamburg.
  • Beispieltext: Mitgliedschaften in einschlägigen berufsrechtlich-stämmigen Vereinigungen wie dem Hamburgischer Anwaltverein, dem Deutscher Anwaltverein und der WisteV – Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung.

Persönlich

Dr. Frédéric Schneider ist Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte.

Seine anwaltliche Laufbahn begann er 2014 in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP, bevor er von 2019 bis 2023 als Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte tätig war. Diese langjährige Erfahrung in renommierten Kanzleien prägt seine heutige Tätigkeit.

Über seine anwaltliche Arbeit hinaus engagiert sich Dr. Schneider in der akademischen Ausbildung und für die Stärkung des Rechtsstandorts. Seit 2016 ist er als Lehrbeauftragter an der renommierten Bucerius Law School sowie an der Akademie der Polizei Hamburg tätig. Zudem bringt er seine Expertise seit 2021 als Mitglied im Vorstand des Rechtsstandort Hamburg e.V. ein.

Den Grundstein für seine juristische und wissenschaftliche Expertise legte er während seines Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (2004 – 2009) und der Osgoode Hall Law School in Toronto, Kanada. Im Anschluss an sein Referendariat in Hamburg und Niedersachsen (2012 – 2014) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau an der Bucerius Law School tätig. 2015 schloss er dort seine Promotion mit der Dissertation zum Thema „Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“ ab.

Mit Überzeugung

Wer einen Strafverteidiger konsultiert, tut dies, weil er sich in einer herausfordernden, zumeist belastenden und häufig auch potentiell lebensverändernden Situation befindet. Er erwartet, auf einen Beistand zu treffen, der neben umfassender Expertise im Strafrecht auch über die notwendige Schlagfertigkeit sowie Beharrlichkeit verfügt, um seine Rechte zu wahren und seine Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Strafverteidigung ist herausfordernd: Sie verlangt nach umfassender Kenntnis oft komplexer Sachverhalte und rationaler Analyse von Situationen und Handlungsoptionen. Erforderlich sind ein kühler Kopf in hitzigen Situationen, sowie überdies die Fähigkeit zu einerseits konsensualer oder andererseits streitiger Verhandlung.

Auf Basis eines gemeinsam entwickelten Ziels erarbeite ich eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängiger Interessenvertreter unnachgiebig für meine Mandanten umsetze.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist dabei das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Die Beratung in diesen Bereichen erfordert neben breitem Wissen im allgemeinen Strafrecht, überdies Kenntnisse einer Vielzahl vorgelagerter Rechtsgebiete und Verständnis ökonomischer Prozesse.

Auch die beste Strafverteidigung nützt indes nichts, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen neben dem Strafverfahren für den Mandanten ruinös sind. Daher ist von besonderer Bedeutung, berufliche Konsequenzen publikumswirksamer Verfahren und möglicher Sanktionen frühzeitig im Blick zu haben. Nur wer bereits im Ermittlungsverfahren intensiv sowie ergebnisorientiert verteidigt, hat die Chance, Vorverurteilungen durch öffentliche Hauptverhandlungen zu vermeiden.

Meine Passion für das Strafrecht und meine Überzeugung als Verteidiger drücken sich schließlich in meinen diversen Veröffentlichungen, Vorträgen und Lehrtätigkeiten aus.

Experte

Veröffentlichungen

Urteilsanmerkungen

  • Zu den Voraussetzungen der Annahme pflichtwidrigen Verhaltens bei der Vornahme von Finanzderivatgeschäften durch Kommunen; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 19.09.2018 – 1 StR 194/18, in: NZWiSt 2019, 230
  • Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266 a StGB bei Übergang der Geschäftsleitung; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 16.01.2019 – 5 StR 249/18, in: NZWiSt 2019, 320
  • Untreuevorwurf gegen Rechtsanwälte – „Missmanagement“ von Fremdgeldern; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – 2 StR 588/18, in: NZWiSt 2020, 412

Rezensionen

Vorträge 2015

  • 30. Oktober 2015, Hamburg:
    Korruptionsprävention im Mittelstand
    Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
    (BCM Coaching Day)
  • 19. November 2015, Nürnberg:
    Maßnahmenplan für die interne Aufklärung von Compliance-Verstößen
    (BCM Coaching Day)
  • 22. November 2015, Lüneburg:
    Kann ein Belegarzt überhaupt bestechlich sein?
    Anmerkungen zur Korruption im Belegarztwesen
    (19. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte)
  • 14. Dezember 2015, Dortmund:
    Korruptionsprävention im Mittelstand
    Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2016

  • 25. Februar 2016, Hamburg:
    „Victory“ – 10 Jahre Mannesmann
    (Bucerius Alumni e.V.)
  • 1. März 2016, Hamburg:
    Der VW-Skandal aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
    (Bucerius Law School)
  • 16. März 2016, München:
    Korruptionsrisiken im Gesundheitssektor
    (Landesinnung für Orthopädietechnik Bayern)
  • 6. April 2016, Hamburg:
    Antikorruptionsgesetz: Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit
    zwischen (Zahn-)Ärzten, Industrie und Krankenhäusern

    (Hartmannbund Hamburg und Deutsche Bank)
  • 27. April 2016, Kiel und 25. Mai 2016, Bad Segeberg:
    Antikorruptionsgesetz: Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pharma und Krankenhäusern
    (Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein und Deutsche Bank)
  • 12. Mai 2016, Hamburg:
    Der neue § 299a StGB – Drahtseilakt zwischen gewünschter Kooperation und strafbarer Korruption im Gesundheitswesen
  • 19. September 2016, Mainz:
    Strafrechtliche Risiken des Klinikgeschäftsführers
    (Management Forum Starnberg GmbH)
  • 6. Oktober 2016, Frankfurt am Main:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)
  • 27. November 2016, Lüneburg:
    Wenn der Staatsanwalt kommt: Verhaltensregeln im Umgang mit der Justiz
    (20. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte)
  • 29. November und 14. Dezember 2016, Hamburg:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2017

  • 7. März 2017, Hamburg:
    Praktisches und Skurriles aus dem Wirtschaftsstrafrecht
    (Anglo German Club Hamburg)
  • 10. Oktober 2017, Berlin:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2018

  • 25. Oktober 2018, Hamburg:
    Durchsuchungen – Unternehmen im Fadenkreuz von Ermittlungsbehörden
    (BCM Coaching Day)
  • 5. Dezember 2018, Hamburg:
    Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts
    (Bucerius Alumni e.V.)

Vorträge 2019

  • 22. Juni 2019, Hamburg:
    Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
    Workshop: Strafrecht und Digitalisierung in Wissenschaft und Praxis
    (Universität Hamburg)
  • Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder:
    Vorlesung zum Medizinstrafrecht
    (Europa-Universität Viadrina)

Kommunikativ

Kontakt

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Teamplayer

Profilbild von Dr. Benedikt Mick, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Partner bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Dr. Benedikt Mick

Partner und Fachanwalt für Strafrecht
Zert. Berater für Steuerstrafrecht (FUH)
Profilbild von Laura Leweke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin bei SCHNEIDER || MICK an den Standorten Berlin und Hamburg

Laura Leweke

Partnerin und Fachanwältin für Strafrecht
Zert. Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Michael Eggers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Profilbild von Silvia Uschinski, Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Silvia Uschinski

Rechtsanwältin
Profilbild von Laura Bessenbach, Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Laura Bessenbach

Rechtsanwältin
Profilbild von Hannah Hellmig, Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Hannah Hellmig

Rechtsanwältin
Profilbild von Dr. Sebastian Seel, Rechtsanwalt bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Dr. Sebastian Seel

Rechtsanwalt
Profilbild von Nicola Bier, LL.M., Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Nicola Bier, LL.M.

Rechtsanwältin

Loremipsum

  • Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht sowie der präventiven Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
  • Umfassende Verteidigungs- und Beratungstätigkeit für Unternehmen, Führungskräfte und Ärzte — von frühen Ermittlungsverfahren bis hin zur strategischen Prozessführung.
  • Akademischer Hintergrund: Promotion (Dissertation zur Organ- und Vertreterhaftung im Strafrecht), langjährige wissenschaftliche Mitarbeit und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie Universität Hamburg.
  • Mitgliedschaften in einschlägigen berufsrechtlich-stämmigen Vereinigungen wie dem Hamburgischer Anwaltverein, dem Deutscher Anwaltverein und der WisteV – Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung.

Expertise

Dr. Schneider berät und verteidigt verstärkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, auch mit internationalen Bezügen

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Dr. Frédéric Schneider ist Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte.

Seine anwaltliche Laufbahn begann er 2014 in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP, bevor er von 2019 bis 2023 als Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte tätig war. Diese langjährige Erfahrung in renommierten Kanzleien prägt seine heutige Tätigkeit.

Über seine anwaltliche Arbeit hinaus engagiert sich Dr. Schneider in der akademischen Ausbildung und für die Stärkung des Rechtsstandorts. Seit 2016 ist er als Lehrbeauftragter an der renommierten Bucerius Law School sowie an der Akademie der Polizei Hamburg tätig. Zudem bringt er seine Expertise seit 2021 als Mitglied im Vorstand des Rechtsstandort Hamburg e.V. ein.

Den Grundstein für seine juristische und wissenschaftliche Expertise legte er während seines Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (2004 – 2009) und der Osgoode Hall Law School in Toronto, Kanada. Im Anschluss an sein Referendariat in Hamburg und Niedersachsen (2012 – 2014) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau an der Bucerius Law School tätig. 2015 schloss er dort seine Promotion mit der Dissertation zum Thema „Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“ ab.

Wer einen Strafverteidiger konsultiert, tut dies, weil er sich in einer herausfordernden, zumeist belastenden und häufig auch potentiell lebensverändernden Situation befindet. Er erwartet, auf einen Beistand zu treffen, der neben umfassender Expertise im Strafrecht auch über die notwendige Schlagfertigkeit sowie Beharrlichkeit verfügt, um seine Rechte zu wahren und seine Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Strafverteidigung ist herausfordernd: Sie verlangt nach umfassender Kenntnis oft komplexer Sachverhalte und rationaler Analyse von Situationen und Handlungsoptionen. Erforderlich sind ein kühler Kopf in hitzigen Situationen, sowie überdies die Fähigkeit zu einerseits konsensualer oder andererseits streitiger Verhandlung.

Auf Basis eines gemeinsam entwickelten Ziels erarbeite ich eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängiger Interessenvertreter unnachgiebig für meine Mandanten umsetze.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist dabei das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Die Beratung in diesen Bereichen erfordert neben breitem Wissen im allgemeinen Strafrecht, überdies Kenntnisse einer Vielzahl vorgelagerter Rechtsgebiete und Verständnis ökonomischer Prozesse.

Auch die beste Strafverteidigung nützt indes nichts, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen neben dem Strafverfahren für den Mandanten ruinös sind. Daher ist von besonderer Bedeutung, berufliche Konsequenzen publikumswirksamer Verfahren und möglicher Sanktionen frühzeitig im Blick zu haben. Nur wer bereits im Ermittlungsverfahren intensiv sowie ergebnisorientiert verteidigt, hat die Chance, Vorverurteilungen durch öffentliche Hauptverhandlungen zu vermeiden.

Meine Passion für das Strafrecht und meine Überzeugung als Verteidiger drücken sich schließlich in meinen diversen Veröffentlichungen, Vorträgen und Lehrtätigkeiten aus.

Persönlich

Dr. Frédéric Schneider ist Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte.

Seine anwaltliche Laufbahn begann er 2014 in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP, bevor er von 2019 bis 2023 als Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte tätig war. Diese langjährige Erfahrung in renommierten Kanzleien prägt seine heutige Tätigkeit.

Über seine anwaltliche Arbeit hinaus engagiert sich Dr. Schneider in der akademischen Ausbildung und für die Stärkung des Rechtsstandorts. Seit 2016 ist er als Lehrbeauftragter an der renommierten Bucerius Law School sowie an der Akademie der Polizei Hamburg tätig. Zudem bringt er seine Expertise seit 2021 als Mitglied im Vorstand des Rechtsstandort Hamburg e.V. ein.

Den Grundstein für seine juristische und wissenschaftliche Expertise legte er während seines Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (2004 – 2009) und der Osgoode Hall Law School in Toronto, Kanada. Im Anschluss an sein Referendariat in Hamburg und Niedersachsen (2012 – 2014) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau an der Bucerius Law School tätig. 2015 schloss er dort seine Promotion mit der Dissertation zum Thema „Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“ ab.

Mit Überzeugung

Wer einen Strafverteidiger konsultiert, tut dies, weil er sich in einer herausfordernden, zumeist belastenden und häufig auch potentiell lebensverändernden Situation befindet. Er erwartet, auf einen Beistand zu treffen, der neben umfassender Expertise im Strafrecht auch über die notwendige Schlagfertigkeit sowie Beharrlichkeit verfügt, um seine Rechte zu wahren und seine Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Strafverteidigung ist herausfordernd: Sie verlangt nach umfassender Kenntnis oft komplexer Sachverhalte und rationaler Analyse von Situationen und Handlungsoptionen. Erforderlich sind ein kühler Kopf in hitzigen Situationen, sowie überdies die Fähigkeit zu einerseits konsensualer oder andererseits streitiger Verhandlung.

Auf Basis eines gemeinsam entwickelten Ziels erarbeite ich eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängiger Interessenvertreter unnachgiebig für meine Mandanten umsetze.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist dabei das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Die Beratung in diesen Bereichen erfordert neben breitem Wissen im allgemeinen Strafrecht, überdies Kenntnisse einer Vielzahl vorgelagerter Rechtsgebiete und Verständnis ökonomischer Prozesse.

Auch die beste Strafverteidigung nützt indes nichts, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen neben dem Strafverfahren für den Mandanten ruinös sind. Daher ist von besonderer Bedeutung, berufliche Konsequenzen publikumswirksamer Verfahren und möglicher Sanktionen frühzeitig im Blick zu haben. Nur wer bereits im Ermittlungsverfahren intensiv sowie ergebnisorientiert verteidigt, hat die Chance, Vorverurteilungen durch öffentliche Hauptverhandlungen zu vermeiden.

Meine Passion für das Strafrecht und meine Überzeugung als Verteidiger drücken sich schließlich in meinen diversen Veröffentlichungen, Vorträgen und Lehrtätigkeiten aus.

Experte

Veröffentlichungen

Urteilsanmerkungen

  • Zu den Voraussetzungen der Annahme pflichtwidrigen Verhaltens bei der Vornahme von Finanzderivatgeschäften durch Kommunen; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 19.09.2018 – 1 StR 194/18, in: NZWiSt 2019, 230
  • Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266 a StGB bei Übergang der Geschäftsleitung; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 16.01.2019 – 5 StR 249/18, in: NZWiSt 2019, 320
  • Untreuevorwurf gegen Rechtsanwälte – „Missmanagement“ von Fremdgeldern; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – 2 StR 588/18, in: NZWiSt 2020, 412

Rezensionen

Vorträge 2015

  • 30. Oktober 2015, Hamburg:
    Korruptionsprävention im Mittelstand
    Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
    (BCM Coaching Day)
  • 19. November 2015, Nürnberg:
    Maßnahmenplan für die interne Aufklärung von Compliance-Verstößen
    (BCM Coaching Day)
  • 22. November 2015, Lüneburg:
    Kann ein Belegarzt überhaupt bestechlich sein?
    Anmerkungen zur Korruption im Belegarztwesen
    (19. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte)
  • 14. Dezember 2015, Dortmund:
    Korruptionsprävention im Mittelstand
    Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2016

  • 25. Februar 2016, Hamburg:
    „Victory“ – 10 Jahre Mannesmann
    (Bucerius Alumni e.V.)
  • 1. März 2016, Hamburg:
    Der VW-Skandal aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
    (Bucerius Law School)
  • 16. März 2016, München:
    Korruptionsrisiken im Gesundheitssektor
    (Landesinnung für Orthopädietechnik Bayern)
  • 6. April 2016, Hamburg:
    Antikorruptionsgesetz: Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit
    zwischen (Zahn-)Ärzten, Industrie und Krankenhäusern

    (Hartmannbund Hamburg und Deutsche Bank)
  • 27. April 2016, Kiel und 25. Mai 2016, Bad Segeberg:
    Antikorruptionsgesetz: Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pharma und Krankenhäusern
    (Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein und Deutsche Bank)
  • 12. Mai 2016, Hamburg:
    Der neue § 299a StGB – Drahtseilakt zwischen gewünschter Kooperation und strafbarer Korruption im Gesundheitswesen
  • 19. September 2016, Mainz:
    Strafrechtliche Risiken des Klinikgeschäftsführers
    (Management Forum Starnberg GmbH)
  • 6. Oktober 2016, Frankfurt am Main:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)
  • 27. November 2016, Lüneburg:
    Wenn der Staatsanwalt kommt: Verhaltensregeln im Umgang mit der Justiz
    (20. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte)
  • 29. November und 14. Dezember 2016, Hamburg:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2017

  • 7. März 2017, Hamburg:
    Praktisches und Skurriles aus dem Wirtschaftsstrafrecht
    (Anglo German Club Hamburg)
  • 10. Oktober 2017, Berlin:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2018

  • 25. Oktober 2018, Hamburg:
    Durchsuchungen – Unternehmen im Fadenkreuz von Ermittlungsbehörden
    (BCM Coaching Day)
  • 5. Dezember 2018, Hamburg:
    Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts
    (Bucerius Alumni e.V.)

Vorträge 2019

  • 22. Juni 2019, Hamburg:
    Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
    Workshop: Strafrecht und Digitalisierung in Wissenschaft und Praxis
    (Universität Hamburg)
  • Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder:
    Vorlesung zum Medizinstrafrecht
    (Europa-Universität Viadrina)

Kommunikativ

Teamplayer

Profilbild von Dr. Benedikt Mick, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Partner bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Dr. Benedikt Mick

Partner und Fachanwalt für Strafrecht
Zert. Berater für Steuerstrafrecht (FUH)
Profilbild von Laura Leweke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin bei SCHNEIDER || MICK an den Standorten Berlin und Hamburg

Laura Leweke

Partnerin und Fachanwältin für Strafrecht
Zert. Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Michael Eggers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Profilbild von Silvia Uschinski, Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Silvia Uschinski

Rechtsanwältin
Profilbild von Laura Bessenbach, Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Laura Bessenbach

Rechtsanwältin
Profilbild von Hannah Hellmig, Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Hannah Hellmig

Rechtsanwältin
Profilbild von Dr. Sebastian Seel, Rechtsanwalt bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Dr. Sebastian Seel

Rechtsanwalt
Profilbild von Nicola Bier, LL.M., Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Nicola Bier, LL.M.

Rechtsanwältin

Loremipsum

  • Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht sowie der präventiven Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
  • Umfassende Verteidigungs- und Beratungstätigkeit für Unternehmen, Führungskräfte und Ärzte — von frühen Ermittlungsverfahren bis hin zur strategischen Prozessführung.
  • Akademischer Hintergrund: Promotion (Dissertation zur Organ- und Vertreterhaftung im Strafrecht), langjährige wissenschaftliche Mitarbeit und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie Universität Hamburg.
  • Mitgliedschaften in einschlägigen berufsrechtlich-stämmigen Vereinigungen wie dem Hamburgischer Anwaltverein, dem Deutscher Anwaltverein und der WisteV – Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung.

Persönlich

Dr. Frédéric Schneider ist Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte.

Seine anwaltliche Laufbahn begann er 2014 in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP, bevor er von 2019 bis 2023 als Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte tätig war. Diese langjährige Erfahrung in renommierten Kanzleien prägt seine heutige Tätigkeit.

Über seine anwaltliche Arbeit hinaus engagiert sich Dr. Schneider in der akademischen Ausbildung und für die Stärkung des Rechtsstandorts. Seit 2016 ist er als Lehrbeauftragter an der renommierten Bucerius Law School sowie an der Akademie der Polizei Hamburg tätig. Zudem bringt er seine Expertise seit 2021 als Mitglied im Vorstand des Rechtsstandort Hamburg e.V. ein.

Den Grundstein für seine juristische und wissenschaftliche Expertise legte er während seines Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (2004 – 2009) und der Osgoode Hall Law School in Toronto, Kanada. Im Anschluss an sein Referendariat in Hamburg und Niedersachsen (2012 – 2014) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau an der Bucerius Law School tätig. 2015 schloss er dort seine Promotion mit der Dissertation zum Thema „Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“ ab.

Mit Überzeugung

Wer einen Strafverteidiger konsultiert, tut dies, weil er sich in einer herausfordernden, zumeist belastenden und häufig auch potentiell lebensverändernden Situation befindet. Er erwartet, auf einen Beistand zu treffen, der neben umfassender Expertise im Strafrecht auch über die notwendige Schlagfertigkeit sowie Beharrlichkeit verfügt, um seine Rechte zu wahren und seine Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Strafverteidigung ist herausfordernd: Sie verlangt nach umfassender Kenntnis oft komplexer Sachverhalte und rationaler Analyse von Situationen und Handlungsoptionen. Erforderlich sind ein kühler Kopf in hitzigen Situationen, sowie überdies die Fähigkeit zu einerseits konsensualer oder andererseits streitiger Verhandlung.

Auf Basis eines gemeinsam entwickelten Ziels erarbeite ich eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängiger Interessenvertreter unnachgiebig für meine Mandanten umsetze.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist dabei das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Die Beratung in diesen Bereichen erfordert neben breitem Wissen im allgemeinen Strafrecht, überdies Kenntnisse einer Vielzahl vorgelagerter Rechtsgebiete und Verständnis ökonomischer Prozesse.

Auch die beste Strafverteidigung nützt indes nichts, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen neben dem Strafverfahren für den Mandanten ruinös sind. Daher ist von besonderer Bedeutung, berufliche Konsequenzen publikumswirksamer Verfahren und möglicher Sanktionen frühzeitig im Blick zu haben. Nur wer bereits im Ermittlungsverfahren intensiv sowie ergebnisorientiert verteidigt, hat die Chance, Vorverurteilungen durch öffentliche Hauptverhandlungen zu vermeiden.

Meine Passion für das Strafrecht und meine Überzeugung als Verteidiger drücken sich schließlich in meinen diversen Veröffentlichungen, Vorträgen und Lehrtätigkeiten aus.

Experte

Veröffentlichungen

Urteilsanmerkungen

  • Zu den Voraussetzungen der Annahme pflichtwidrigen Verhaltens bei der Vornahme von Finanzderivatgeschäften durch Kommunen; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 19.09.2018 – 1 StR 194/18, in: NZWiSt 2019, 230
  • Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266 a StGB bei Übergang der Geschäftsleitung; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 16.01.2019 – 5 StR 249/18, in: NZWiSt 2019, 320
  • Untreuevorwurf gegen Rechtsanwälte – „Missmanagement“ von Fremdgeldern; Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – 2 StR 588/18, in: NZWiSt 2020, 412

Rezensionen

Vorträge 2015

  • 30. Oktober 2015, Hamburg:
    Korruptionsprävention im Mittelstand
    Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
    (BCM Coaching Day)
  • 19. November 2015, Nürnberg:
    Maßnahmenplan für die interne Aufklärung von Compliance-Verstößen
    (BCM Coaching Day)
  • 22. November 2015, Lüneburg:
    Kann ein Belegarzt überhaupt bestechlich sein?
    Anmerkungen zur Korruption im Belegarztwesen
    (19. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte)
  • 14. Dezember 2015, Dortmund:
    Korruptionsprävention im Mittelstand
    Best Practices für Richtlinien, Genehmigungsprozesse und Fallbearbeitung
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2016

  • 25. Februar 2016, Hamburg:
    „Victory“ – 10 Jahre Mannesmann
    (Bucerius Alumni e.V.)
  • 1. März 2016, Hamburg:
    Der VW-Skandal aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
    (Bucerius Law School)
  • 16. März 2016, München:
    Korruptionsrisiken im Gesundheitssektor
    (Landesinnung für Orthopädietechnik Bayern)
  • 6. April 2016, Hamburg:
    Antikorruptionsgesetz: Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit
    zwischen (Zahn-)Ärzten, Industrie und Krankenhäusern

    (Hartmannbund Hamburg und Deutsche Bank)
  • 27. April 2016, Kiel und 25. Mai 2016, Bad Segeberg:
    Antikorruptionsgesetz: Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pharma und Krankenhäusern
    (Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein und Deutsche Bank)
  • 12. Mai 2016, Hamburg:
    Der neue § 299a StGB – Drahtseilakt zwischen gewünschter Kooperation und strafbarer Korruption im Gesundheitswesen
  • 19. September 2016, Mainz:
    Strafrechtliche Risiken des Klinikgeschäftsführers
    (Management Forum Starnberg GmbH)
  • 6. Oktober 2016, Frankfurt am Main:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)
  • 27. November 2016, Lüneburg:
    Wenn der Staatsanwalt kommt: Verhaltensregeln im Umgang mit der Justiz
    (20. Salzhäuser Gespräche urologischer Belegärzte)
  • 29. November und 14. Dezember 2016, Hamburg:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2017

  • 7. März 2017, Hamburg:
    Praktisches und Skurriles aus dem Wirtschaftsstrafrecht
    (Anglo German Club Hamburg)
  • 10. Oktober 2017, Berlin:
    Hospitality vor dem Hintergrund des deutschen Korruptionsstrafrechts
    (BCM Coaching Day)

Vorträge 2018

  • 25. Oktober 2018, Hamburg:
    Durchsuchungen – Unternehmen im Fadenkreuz von Ermittlungsbehörden
    (BCM Coaching Day)
  • 5. Dezember 2018, Hamburg:
    Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts
    (Bucerius Alumni e.V.)

Vorträge 2019

  • 22. Juni 2019, Hamburg:
    Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
    Workshop: Strafrecht und Digitalisierung in Wissenschaft und Praxis
    (Universität Hamburg)
  • Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder:
    Vorlesung zum Medizinstrafrecht
    (Europa-Universität Viadrina)

Kommunikativ

Kontakt

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Teamplayer

Profilbild von Dr. Benedikt Mick, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Partner bei SCHNEIDER || MICK am Standort Berlin

Dr. Benedikt Mick

Partner und Fachanwalt für Strafrecht
Zert. Berater für Steuerstrafrecht (FUH)
Profilbild von Laura Leweke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin bei SCHNEIDER || MICK an den Standorten Berlin und Hamburg

Laura Leweke

Partnerin und Fachanwältin für Strafrecht
Zert. Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
Profilbild von Michael Eggers, Rechtsanwalt bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Michael Eggers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Profilbild von Silvia Uschinski, Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK am Standort Hamburg

Silvia Uschinski

Rechtsanwältin
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Laura Bessenbach

Rechtsanwältin
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Hannah Hellmig

Rechtsanwältin
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Dr. Sebastian Seel

Rechtsanwalt
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Nicola Bier, LL.M.

Rechtsanwältin

Dr. Frédéric Schneider

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Profilbild Rechtsanwalt Dr. Frederic Schneider

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider

– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Profilbild Rechtsanwalt Dr. Frederic Schneider

Expertise

seit 2024
Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte
2019 – 2023
Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte
2021
Mitglied im Vorstand des Rechtsstandort Hamburg e.V.
2014 – 2019
Rechtsanwalt der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP
seit 2016
Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School, Universität Hamburg
und an der Akademie der Polizei Hamburg
2015
Promotion an der Bucerius Law School mit der Dissertation:
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
2012 – 2014
Referendariat in Hamburg und Niedersachsen (OLG Celle)
2009 – 2012
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht,
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
2004 – 2009
Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)

Schwerpunkte

Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.

Gruppenfoto der Rechtsanwälte der Kanzlei SCHNEIDER || MICK
SCHNEIDER || MICK Rechtsanwalt im Besprechungsraum in Hamburg
SCHNEIDER || MICK Schreibblock
Gruppe von Rechtsanwälten im Gespräch
Gruppe von Rechtsanwälten im Besprechungsraum
Gruppe von Rechtsanwälten vor einem Laptop

Veröffentlichungen

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.

Lehrtätigkeiten

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

  • Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
  • 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
  • 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)

Mitgliedschaften

  • Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
  • Bucerius Alumni e.V.

Sprachen

  • Deutsch (Muttersprache)
  • Französisch (Muttersprache)
  • Englisch (fließend)

Standorte

Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin Schneider Mick Rechtsanwaelte Strafverteidiger

Standort Berlin

Fasanenstraße 72
10719 Berlin
Rückrufservice
Strafverteidiger-Notruf