Dr. Benedikt Mick

Überblick
Dr. Benedikt Mick verteidigt spezialisiert und schon im Ermittlungsverfahren in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und gibt seine Expertise in diesem Bereich in Vorträgen an andere Strafverteidiger weiter. Er genießt außerdem eine ausgezeichnete Reputation im allgemeinen Strafrecht, insbesondere in aufwändigen und komplexen Verfahren. Darüber hinaus berät und verteidigt er im Wirtschaftsstrafrecht sowie in Fällen mit persönlichkeitsrechtlicher Relevanz.
Persönlich
Dr. Benedikt Mick studierte von 2003 bis 2010 Rechtswissenschaft an den Universitäten Bayreuth, Lausanne und Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er von 2011 bis 2013 am Kammergericht Berlin. Im Jahr 2015 promovierte er an der Universität Hamburg mit einer Dissertation zum Thema „Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in Online-Archiven".
Nach der Zulassung zur Anwaltschaft gründete er 2014 die Kanzlei Mick und erwarb 2019 den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Von 2020 bis 2023 war er Gründungspartner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte in Berlin. Seit 2024 führt er die Kanzlei gemeinsam mit Frédéric Schneider und Laura Leweke unter dem Namen SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte fort.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Benedikt Mick in der akademischen Lehre: Von 2016 bis 2021 war er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, seit 2021 lehrt er an der Universität Hamburg das Fach „Die Praxis der Strafverteidigung". Im Jahr 2023 erwarb er zudem das Zertifikat als Berater für Steuerstrafrecht der FernUniversität Hagen.
Seit 2024 ist er Vorstandsmitglied des Berliner Strafverteidiger*innen e.V.
Mit Überzeugung
Gute Strafverteidigung erfordert neben umfassenden Kenntnissen im Strafrecht sowie Strafprozessrecht vor allem ein besonderes Maß an Schlagfertigkeit, Beharrlichkeit und Einfühlungsvermögen. Der Mensch ist vielschichtig und selten sind die Dinge wie sie auf den ersten Blick scheinen – ich verteidige daher ohne Ansehen der Person und unabhängig vom Strafvorwurf. Ein respektvoller und diskreter Umgang mit Mandanten und ihren sensiblen Informationen erachte ich als Selbstverständlichkeit. Regelmäßige Fortbildung und der fachliche Austausch mit Kollegen prägen mein Selbstverständnis als Rechtsanwalt darüber hinaus.
Um Gerechtigkeit zu schaffen, bedarf es ihrer Durchsetzung – ich scheue daher nie die streitige Verhandlung, wähle allerdings ebenso den konsensualen Weg, wenn es den Interessen des Mandanten dient.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Strafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht. Nach sorgfältiger Analyse des Sachverhalts und der sich daraus ergebenden Handlungsoptionen erarbeite ich gemeinsam mit dem Mandanten eine der jeweiligen Beweislage angepasste Verteidigungsstrategie, die der individuellen Situation am besten gerecht wird. Das beinhaltet für mich neben der klassischen Strafverteidigung auch stets den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Mandanten im Blick zu behalten. Als Lehrbeauftragter im Medienverfassungsrecht bin ich mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur bestens vertraut und setze die Interessen der Mandanten unnachgiebig durch.
Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.
Spezialisiert
Experte
Fachbeiträge und Presseberichterstattung
- Ohrfeige für Oliver Pocher - Braucht es härtere Strafen für "Happy Slapping"?
- Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin
- Interview mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb)
- Elon Musk’s Nazi Salute And The Grim Reality Of Attention Politics
- Staatsanwaltschaft ermittelt, Grünen-Spitze unter Verdacht
Fortbildungsveranstaltungen für Fachkollegen
- Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen (Berliner Anwaltsverein)
Engagiert
Ehrenamtliches Engagmenet
- Vorstandsmitglied des Berliner Strafverteidigerinnen e.V.
Mitgliedschaften
- Berliner Anwaltverein
- Deutscher Anwaltverein
- AG Strafrecht im Berliner Anwaltverein
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Kammerzugehörigkeit
Kommunikativ
Englisch (fließend)
Teamplayer

Laura Leweke
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg
Dr. Benedikt Mick
Partner und Fachanwalt für Strafrecht
Zert. Berater für Steuerstrafrecht (FUH)

Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)












