Michael Eggers

Überblick
Michael Eggers verteidigt mit ausgewiesener Expertise auch in komplizierten Cybercrime-Verfahren, insbesondere dort, wo Tatvorwürfe mit komplexen sexualstrafrechtlichen Fragestellungen verknüpft sind. Darüber hinaus verfügt er über eine vertiefte Erfahrung im allgemeinen Strafrecht und im Sexualstrafrecht.
Persönlich
Michael Eggers studierte ab 2004 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Kriminalität und Kriminalitätskontrolle. Sein Referendariat absolvierte er ab 2016 in Hamburg, mit Stationen beim Amtsgericht, einer Jugendstrafkammer beim Landgericht Hamburg, bei zwei Hamburger Strafverteidigern sowie in der Sozialtherapeutischen Anstalt der JVA Fuhlsbüttel.
Nach der Zulassung zur Anwaltschaft war er von 2018 bis 2019 als angestellter Rechtsanwalt bei LAUDON // Rechtsanwälte tätig. Anschließend wechselte er 2019 zu LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte, deren Arbeit er seit 2024 bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte fortsetzt. Im Jahr 2025 erwarb er den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
2021 war er zudem als Dozent an der Universität Hamburg für die Lehrveranstaltung „Praxis der Strafverteidigung" tätig.
Mit Überzeugung
Seit 2018 bin ich als angestellter Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei SCHNEIDER || MICK PartmbB tätig. Im Jahr 2025 wurde mir der Titel „Fachanwalt für Strafrecht" verliehen und nehme an entsprechenden Fortbildungen jährlich teil.
Die Begeisterung für das Strafrecht begleitet mich bereits seit dem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle" an der Universität Hamburg. Dieses Interesse prägte auch mein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht, in der ich gezielt Stationen wählte, die einen praxisnahen und vielschichtigen Einblick in das Strafrecht ermöglichten: beim Amtsgericht für Strafsachen, in einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg, bei zwei Hamburger Strafverteidigern und in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg (JVA Fuhlsbüttel).
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht, in Cybercrime-Verfahren – mit besonderer Spezialisierung auf die technischen Feinheiten forensischer Datenträgerauswertungen – sowie in komplexen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Innerhalb der Kanzlei engagiere ich mich zudem für die Ausbildung und Betreuung von Referendar:innen.
Mein Wissen gebe ich als Dozent an der Universität Hamburg, insbesondere im Rahmen der Veranstaltung „Praxis der Strafverteidigung", sowie als Referent auf Fortbildungen für Fachanwält:innen für Strafrecht weiter. Als Co-Autor eines juristischen Praxishandbuchs bearbeite und aktualisiere ich unter anderem die Themenschwerpunkte Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung.
Zudem bin ich seit Jahren Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Spezialisiert
Experte
Engagiert
Mitgliedschaften
Kammerzugehörigkeit
Kommunikativ
Teamplayer

Laura Leweke
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg
Michael Eggers
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)












