Nicola Bier, LL.M.

Überblick
Nicola Bier, LL.M., verteidigt und berät mit ausgeprägter internationaler Expertise in Strafverfahren mit Auslandsbezug, onsbesondere im Auslieferungs- und Rechtshilferecht, Völkerstrafrecht sowie bei Verfassungs- und EGMR-Beschwerden. Dabei arbeitet und berät sie ihre MandantInnen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.
Persönlich
Nicola Bier studierte von 2011 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Parallel absolvierte sie von 2013 bis 2015 ein Studium des französischen, europäischen und internationalen Rechts an der Université Paris 2 – Panthéon Assas. 2018 erwarb sie den Master „Transnational Crime and Justice" am United Nations Interregional Crime Research Institute (UNICRI) in Turin.
Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2018 bis 2020 am OLG München, mit Stationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft, einer Strafverteidigungskanzlei sowie dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Parallel war sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Ralf Kölbel an der LMU München tätig.
Nach dem Referendariat war sie von 2020 bis 2021 als Rechtsanwältin bei Knierim & Kollegen Rechtsanwälte in Mainz tätig, anschließend von 2021 bis 2022 bei Oehmichen International Rechtsanwältinnen. Von 2023 bis 2025 arbeitete sie als Rechtsreferentin bei Reporter ohne Grenzen in Berlin und war zugleich als niedergelassene Rechtsanwältin tätig. Seit November 2025 ist sie Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte.
Mit Überzeugung
Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein Menschenrecht. Eine Person in einem Straf- oder Auslieferungsverfahren zu vertreten, bedeutet für mich, für Fairness einzustehen, damit meine Mandant*innen nicht zum reinen „Gegenstand“ des Verfahrens werden.
Bei einer Verhaftung im Ausland, Ermittlungen in mehreren Ländern oder einer INTERPOL-Fahndung nehme ich für eine umfassende Beratung alle beteiligten Stellen in den Blick und arbeite mit spezialisierten internationalen Kolleg*innen zusammen. Eine effektive Verteidigung in Verfahren mit internationalen Bezügen erfordert die Kenntnis besonderer Regelungen im deutschen Recht, auf EU-Ebene und in internationalen Abkommen. Häufig stellen Sprachbarrieren, zwischenstaatliche Abstimmungen unter Behörden und intransparente Verfahren bei internationalen Organisationen besondere Herausforderungen dar. Dem begegne ich mit meiner fachlichen und sprachlichen Expertise, ergänzt durch mein umfassendes Netzwerk.
Über Erfahrung verfügte ich auch beim Erstellen von Verfassungsbeschwerden und Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Mein Ziel ist es, dass ein faires Verfahren nicht nur auf dem Papier garantiert wird, sondern in Wirklichkeit stattfindet. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.
Spezialisiert
Experte
Veröffentlichungen
- Voraussetzungen des Vertrauens im Auslieferungsrecht – Warum die Auslieferung von Maja T. verfassungsrechtswidrig war und was jetzt getan werden sollte, Verfassungsblog, 2025/2/12
- Die Reform des Völkerstrafrechts – Ein Meilenstein auf einem noch weiten Weg, Berliner Anwaltsblatt 11/2024
- Eiltransport gegen Eilrechtsschutz: Warum das Bundesverfassungsgericht im Fall von Maja T. das letzte Wort haben muss, Verfassungsblog, 2024/7/12
- Grundrechtsschutz in Auslieferungsverfahren nach dem RbEuHB - Auf dem Weg zu einem „in allen Mitgliedstaaten wirksamen Schutzniveau“?, ZfIStw 1/2023
- Entscheidungsanmerkungen im Fachdienst Strafrecht auf beck-online, u.a. zu:
- OLG Köln, Beschl. v. 11.12.2019 - 6 AuslA 110/19, Fachdienst Strafrecht 2020, 434521: Mangelnde Konkretisierung des Tatvorwurfs im Europäischen Haftbefehl
- EGMR, Urteil vom 26.11.2020 - 19301/18, Fachdienst Strafrecht 2021, 434985: Verurteilung aufgrund von Tatprovokation
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2020 - 301 AR 173/20, Fachdienst Strafrecht 2021, 435361: Überprüfung der Zulässigkeit der Auslieferung durch unabhängige Justizbehörden im unionsrechtlichen Sinne
- OLG Celle, Beschluss vom 07.05.2021 - 2 AR (Ausl) 26/21, Fachdienst Strafrecht 2021, 440315: Entscheidungskompetenz des OLG bei Ablehnung einer unzulässigen Auslieferung seitens der GenStA
- BVerfG, Beschluss vom 18.08.2021 - 2 BvR 908/21, Fachdienst Strafrecht 2021, 442173: Aus dem Folterverbot abgeleitete Anforderungen an fachgerichtliche Prüfung von Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung
Engagiert
Mitgliedschaften
- European Criminal Bar Association (ECBA)
- Fair Trails Legal Experts Advisory Panel (LEAP)
- Republikanischer Anwälte- und Anwältinnenverein (RAV)
Kammerzugehörigkeit
Kommunikativ
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
Teamplayer

Laura Leweke
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg
Nicola Bier, LL.M.
Rechtsanwältin

Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)












