Laura Bessenbach

Überblick
Laura Bessenbach verteidigt mit hoher fachlicher Expertise im allgemeinen Strafrecht und verfügt über vertiefte Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht, insbesondere in komplexen Individual- und unternehmensbezogenen Ermittlungsverfahren.
Persönlich
Laura Bessenbach studierte ab 2015 Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen. Während des Studiums war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in verschiedenen Wirtschaftskanzleien tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie ab 2021 in Essen (OLG-Bezirk Hamm) mit Stationen beim Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft Essen, dem Auswärtigen Amt sowie einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.
Seit 2024 ist sie als Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte tätig.
Mit Überzeugung
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen Sie vor bedeutenden Herausforderungen, die sowohl rechtliche als auch persönliche Konsequenzen mit sich bringen können. Mein Ziel ist es, Ihre Position vor Gericht zu stärken und Ihre Rechte entschlossen zu verteidigen. Ich bin überzeugt, dass jeder Beschuldigte eine individuelle und durchdachte Verteidigung verdient, unabhängig von den Vorwürfen oder der Person.
Mein Schwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, wo die Beratung nicht nur tiefgehende Kenntnisse des allgemeinen Strafrechts, sondern auch ein Verständnis für vielfältige vorgelagerte Rechtsgebiete sowie ökonomische Prozesse erfordert. Doch eine erfolgreiche Verteidigung verlangt mehr als juristisches Fachwissen; sie setzt auch Reaktionsschnelligkeit, Durchhaltevermögen und Empathie voraus. Ich strebe danach, Lösungen zu entwickeln, die sowohl rechtlich fundiert sind als auch den speziellen Bedürfnissen meiner Mandanten gerecht werden.
Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.
Spezialisiert
Experte
Engagiert
Mitgliedschaften
- Berliner Strafverteidiger*innen e.V.
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (JuWist)
Kammerzugehörigkeit
- Rechtsanwaltskammer Berlin
Kommunikativ
Teamplayer

Laura Leweke
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg
Laura Bessenbach
Rechtsanwältin

Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)












