Hannah Hellmig

Überblick
Hannah Hellmig verteidigt mit hoher juristischer Kompetenz im allgemeinen Strafrecht und Wirtschafts- bzw. Steuerstrafrecht. Darüber hinaus bringt Sie in ihre Arbeit außerdem ihre ausgewiesene Erfahrung im Strafvollstreckungsrecht ein.
Persönlich
Hannah Hellmig studierte ab 2016 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Kriminalität und Kriminalitätskontrolle. Ihr Referendariat absolvierte sie ab 2022 in Schleswig-Holstein und Hamburg, mit Stationen beim Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft Itzehoe, der JVA Fuhlsbüttel sowie einer strafrechtlich ausgerichteten Boutique-Kanzlei.
Seit 2024 ist sie als Rechtsanwältin bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte tätig.
Mit Überzeugung
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heutzutage nicht nur fundierte Kenntnisse im Straf- und Strafverfahrensrecht, sondern auch ein hohes Maß an Ausdauer, Menschenkenntnis und Durchsetzungsvermögen. Ich setze mich immer mit voller Entschlossenheit und Engagement für die Rechte meiner Mandanten ein, angepasst an das Verteidigungsziel entweder konsensual oder entschieden in der Sache, jedoch stets mit einer substanziellen Argumentation. Ziel ist dabei immer das bestmögliche Ergebnis im Interesse meiner Mandanten.
Ein Mandat übernehme ich nur dann, wenn ich durch meine Spezialisierung und Erfahrung sicherstellen kann, Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung zu bieten. Gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie, die an die jeweilige Beweislage angepasst ist und der individuellen Situation optimal entspricht. Selbstverständlich begegne ich allen Mandanten mit Respekt, ohne Vorurteile und unter Wahrung absoluter Diskretion.
Mein oberstes Ziel ist es, für meine Mandanten einen fairen Prozess zu gewährleisten. Fairness bedeutet für mich auch, eine Honorarvereinbarung zu treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten gerecht wird.
Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.
Spezialisiert
Experte
Engagiert
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (JuWist)
Kammerzugehörigkeit
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Kommunikativ
Teamplayer

Laura Leweke
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg
Hannah Hellmig
Rechtsanwältin

Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)












