Laura Leweke

Überblick
Laura Leweke berät und verteidigt Unternehmen, Führungskräfte und Einzelpersonen mit Schwerpunkt auf Wirtschafts-, Steuer-, Korruptions- und Medizinstrafrecht – kompetent, engagiert und mit fundierter Erfahrung aus ihrer langjährigen und interdisziplinärer Praxis als Strafverteidigerin.
Persönlich
Laura Leweke studierte ab 2012 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Kriminalität und Kriminalitätskontrolle. Bereits während des Studiums war sie 2018 als Lehrbeauftragte im Strafrecht an der Universität Hamburg tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie ebenfalls in Hamburg, mit Stationen beim Amtsgericht, der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, einem Strafverteidiger-Büro, der JVA Fuhlsbüttel sowie beim Auswärtigen Amt (Referat Strafrecht) und am Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (IRMCT).
Nach dem Referendariat war sie von 2020 bis 2021 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei ROXIN Rechtsanwälte tätig. Anschließend wechselte sie 2021 zu LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte, wo sie bis 2023 als angestellte Rechtsanwältin arbeitete. Von 2024 bis 2025 setzte sie ihre Tätigkeit bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte fort und wurde im Mai 2025 zur Partnerin ernannt.
Im Jahr 2023 erwarb sie den Titel Fachanwältin für Strafrecht, 2024 folgte das Zertifikat als Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
Seit 2021 ist sie zudem Dozentin an der Universität Hamburg für das Fach „Praxis der Strafverteidigung".
Mit Überzeugung
Strafverteidigung mit dem Schwerpunkt im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht bedeutet für mich, juristische Präzision mit strategischem Denken zu verbinden. Eine wirksame Verteidigung erfordert nicht nur die sichere Beherrschung des Straf- und Strafverfahrensrechts, sondern auch das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und die Fähigkeit, die persönlichen und beruflichen Folgen eines Strafverfahrens realistisch einzuschätzen.
Ich setze mich mit Klarheit, Ausdauer und dem notwendigen Fingerspitzengefühl für die Interessen meiner Mandant:innen und ein faires Verfahren ein. Ob konsensual oder konfrontativ, entscheidend ist, dass die gewählte Strategie überzeugt und das bestmögliche Ergebnis erzielt.
Die Verteidigungsstrategie entwickle ich gemeinsam mit meinen Mandant:innen, sorgfältig abgestimmt auf die Beweislage, die individuelle Situation und die tatsächlichen Handlungsspielräume.
Strafverfahren berühren das Leben der Betroffenen auf vielen Ebenen. Ich sehe meine Aufgabe daher darin, meine Mandant:innen nicht nur rechtlich zu verteidigen, sondern sie mit Empathie durch diese Zeit zu begleiten und dabei auch ihre wirtschaftlichen sowie beruflichen Interessen im Blick zu behalten.
Ich bilde mich fachlich kontinuierlich fort und lege großen Wert auf den kollegialen Austausch. Ein starkes Netzwerk aus spezialisierten Jurist:innen ist für mich ein wesentlicher Bestandteil einer modernen und effektiven Strafverteidigung. Dabei steht für mich eine transparente und faire Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Fairness bedeutet auch, stets offen über Chancen, Risiken sowie Kosten zu sprechen und Lösungen zu finden, die zu den individuellen Möglichkeiten passen.
Spezialisiert
Experte
Veröffentlichungen
- Erforderlichkeit eines Hygienekonzepts – Arztpraxis als öffentlich zugängliche Einrichtung gemäß Coronaverordnung?, Anmerkung zu OLG Oldenburg 29.9.2022 – 2 Ss (Owe) 131/22, in MedR 2023, 572 f. (gemeinsam mit Dr. Frédéric Schneider)
Engagiert
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Forum JUST der AG Strafrecht
- Hamburger Arbeitsgemeinschaft Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (JuWiSt)
Kammerzugehörigkeit
Kommunikativ
- Englisch (fließend)
- Französisch (Grundkenntnisse)
Teamplayer
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg
Laura Leweke
Partnerin und Fachanwältin für Strafrecht
Zert. Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)













