Dr. Mustafa Enes Özcan

Überblick
Dr. Mustafa Enes Özcan ist Habilitand an der Universität des Saarlandes und verteidigt Einzelpersonen und Unternehmen in allen Fragen des Wirtschafts-, Medizin- und allgemeinen Strafrechts.
Persönlich
Mustafa Enes Özcan studierte ab 2012 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht. Nach dem Studium war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Thomas Rönnau und promovierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen in Berlin und Brüssel u.a. bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, beim Bundesministerium der Finanzen in der Geldwäscheabteilung sowie bei LAUDON || SCHNEIDER.
Nachdem Referendariat war er zunächst Lehrbeauftrager an der Akademie der Polizei in Hamburg und später als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seit 2026 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Oğlakcıoğlu an der Universität des Saarlandes und Rechtsanwalt bei SCHNEIDER II MICK (nicht im Angestelltenverhältnis).
Mit Überzeugung
Strafverteidigung bedeutet für mich vor allem präzise Analyse. Mein Ansatz ist stark wissenschaftlich geprägt: Sachverhalte werden nicht vorschnell bewertet, sondern systematisch untersucht, Annahmen hinterfragt und Ergebnisse kritisch überprüft. Gerade im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht ist es entscheidend, komplexe Zusammenhänge methodisch zu durchdringen und auch in den Details belastbare Argumente zu entwickeln.
Eine wirksame Verteidigung entsteht für mich im engen Austausch mit meinen Mandant:innen. Nur wer die persönliche, berufliche und wirtschaftliche Situation genau versteht, kann eine Strategie entwickeln, die nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch praktisch tragfähig ist. Ich lege Wert auf eine klare und offene Kommunikation, damit Entscheidungen nachvollziehbar bleiben und gemeinsam getroffen werden können.
Spezialisiert
Experte
- Automatisierte Fahrzeuge und strafrechtliche Produkthaftung. Zugleich ein Beitrag zum unregulierten erlaubten Risik, Duncker & Humblot Strafrechtliche Abhandlungen Neue Folge Band 329, Berlin 2025
- Neues aus der Strafrechtswissenschaft: Automatisierte Fahrzeuge und strafrechtliche Produkthaftung ZfIStW, 2025, 523-530
- Herrühren eines Gegenstands i. S. d. § 261 StGB beim Einsatz einer betrügerisch erlangten Girokarte, Anmerkung zu BGH 4 StR 260/24, JR, 2025, S. 343-350
- „Schlumpfspray: Angreifer werden für Tage schlumpfblau eingefärbt“, (gemeinsam mit Dr. Anja Schmorl) in LTO 09.09.2025, abrufbar unter https://t1p.de/rr03v
- „Wann das Posting von Täterbildern strafbar ist“, (gemeinsam mit Dr. Anja Schmorl) in LTO, 15.08.2025, abrufbar unter https://t1p.de/r0rwg
- „Anklage gegen Weimarer Familienrichter“, in LTO, 05.06.2022, abrufbar unter https://t1p.de/sjcrq
Engagiert
- Bucerius Alumni Verein
- Kieler Doctores Iures e.V.
- Junges Strafrecht e.V.
Kammerzugehörigkeit: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Kommunikativ
- Englisch (fließend)
- Türkisch (Muttersprache)
- Spanisch (Grundkenntnisse)
Teamplayer

Laura Leweke
Standorte
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Über unseren Anwalt-Notdienst sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger oder Mitarbeiter festgenommen wurde oder bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Standort Berlin
10719 Berlin

Standort Hamburg
20355 Hamburg
Dr. Mustafa Enes Özcan
Postdoc und Rechtsanwalt

Dr. Frédéric Schneider
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Expertise
und an der Akademie der Polizei Hamburg
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)
Schwerpunkte
Als im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Frédéric Schneider bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider veröffentlicht regelmäßig Aufsätze sowie Artikel in Zeitungen und Fachzeitschriften zum Wirtschaftsstrafrecht.
- Der Compliance-Beauftragte als strafrechtlicher Garant, in: ZIP 2/2010, S. 53 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rönnau)
- (Zu) Heiße Ware aus der Schweiz? – Plädoyer gegen den Ankauf von Steuer-CDs; Gastkommentar in: Die Welt v. 10.09.2012 (gemeinsam mit Danial Ilkhanipour)
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Dr. Sascha Süße)
- Compliance Aspekte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in: C.H. Beck Newsdienst Compliance, 1/2014 (gemeinsam mit Patrick Lis)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertagsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, in: PStR 07/2016, 181 ff. (gemeinsam mit Philipp Külz)
- Der Mindestlohn – Ausgewählte Probleme und strafrechtliche Konsequenzen, in: Bucerius Law Journal 1/2017, Bl. 36 – 44 (gemeinsam mit Dr. Roland Czycholl)
- Ermittlung einer Geldstrafe im Steuerstrafrecht, in: PStR 2017, 267 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen; Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 377 (gemeinsam mit Dr. David Rieks)
- Auswirkungen der Digitalisierung auf das Ermittlungsverfahren: Impulse aus der Strafverteidigungspraxis, in: ZIS 2/2020, 79 ff.
- Der Strafverteidiger als „Dolmetscher“ im Strafverfahren, in: StraFo 2023, 223 ff.
Lehrtätigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie der Akademie der Polizei Hamburg und hält regelmäßig Vorträge zu Themen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- Wintersemester 2019/2020, Frankfurt/Oder: Vorlesung zum Medizinstrafrecht (Europa-Universität Viadrina)
- 22. Juni 2019, Hamburg: Umfang und Grenzen des Legalitätsprinzips in Zeiten der Digitalisierung
- 5. Dezember 2018, Hamburg: Strafrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts (Bucerius Alumni e.V.)
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Bucerius Alumni e.V.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Französisch (Muttersprache)
- Englisch (fließend)













